27. Juli 2025
Wegfall der grünen Versicherungsplakette: Was sich für die Kurzzeitversicherung ändert
Seit dem 1. April 2024 ist das Anbringen der grünen Versicherungsplakette auf der Windschutzscheibe nicht mehr vorgeschrieben: Die Ordnungskräfte prüfen die Versicherung eines Fahrzeugs nun direkt über das Fichier des Véhicules Assurés (FVA).
Was die grüne Karte ersetzt
Bei einem Kurzzeitvertrag übernimmt die nach dem Abschluss per E-Mail oder WhatsApp versandte digitale Bescheinigung diese Funktion: Sie gibt den Gültigkeitszeitraum, das versicherte Fahrzeug und den Versicherer an und kann bei einer Kontrolle ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden.
Was sich nicht ändert
Die Kurzzeitversicherung bleibt weiterhin für 1 bis 90 Tage möglich, und die Haftpflichtversicherung bleibt ab dem ersten Kilometer obligatorisch. Führen Sie einen Personalausweis, den Zulassungsschein und Ihre Versicherungsbescheinigung mit.
Siehe auch
